Erneut bundesweite Schwerpunktprüfung des Zolls Einsatz gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung im Beherbergungsgewerbe

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Dresden (ots) - Am 03. August 2022 führten die Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Dresden eine großangelegte Kontrolle im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung durch. Im Fokus standen diesmal Hotels, Pensionen und Gasthöfe mit Übernachtungsmöglichkeiten. Im Rahmen dieser Maßnahme kontrollierten die Zöllnerinnen und Zöllner 37 Objekte im Gebiet des Hauptzollamtes und überprüften die Beschäftigungsverhältnisse von 312 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie die Geschäftsunterlagen mehrerer Unternehmen. Bei dieser verdachtsunabhängigen Prüfung ging es vor allem um die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz, die Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen, die Einhaltung der Mitführungs- und Vorlagepflichten von Ausweisdokumenten sowie den Aufenthaltsstatus bei der Beschäftigung von Ausländern. Während der Personenbefragungen und Prüfung der Geschäftsunterlagen konnten bereits vor Ort zwölf Verstöße gegen die geltenden Mindestlohnvorschriften und die Aufenthaltsvoraussetzungen bei der Beschäftigung von Ausländern festgestellt werden, die nun weitere Prüfungen nach sich ziehen. Die Prüfung durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit dient neben der Aufdeckung von Verstößen auch zur Sensibilisierung der Arbeitgeber bezüglich der anstehenden Mindestlohnerhöhung. Seit dem 01. Juli 2022 gilt die Erhöhung des Mindestlohns auf 10,45 Euro pro Stunde. Bereits zum 01. Oktober 2022 erhöht sich dieser erneut auf den im Juni vom Bundestag beschlossenen Mindestlohn von 12,00 Euro pro Stunde. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen zu erheben. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung. Rückfragen bitte an: Hauptzollamt Dresden Pressestelle Philipp Mitteldorf Telefon: 0351-8161-1044 E-Mail: presse.hza-dresden@zoll.bund.de www.zoll.de Original-Content von: Hauptzollamt Dresden, übermittelt durch news aktuell

Quelle: Presseportal